Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.04.2010 - 6 U 30/10   

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https://dejure.org/2010,3115
OLG Oldenburg, 30.04.2010 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,3115)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.04.2010 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,3115)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. April 2010 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,3115)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 839, 253 BGB; Art. 34 GG; § 52 Abs. 1 Satz 3 NStrG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 Abs. 1 BGB; Art. 34 S. 1 GG; § 52 Abs. 1 S. 3c NStrG,NI
    Verkehrssicherungspflichten einer Gemeinde bei Glättebildung auf Radwegen; Voraussetzungen für ein Mitverschulden des verunfallten Radfahrers bei Kenntnisnahme der Glättebildung vor dem Unfallereignis; Kriterien für die Bewertung eines Radweges als "gefährliche ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fahrradunfal bei Glatteis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflichten einer Gemeinde bei Glättebildung auf Radwegen; Voraussetzungen für ein Mitverschulden des verunfallten Radfahrers bei Kenntnisnahme der Glättebildung vor dem Unfallereignis; Kriterien für die Bewertung eines Radweges als "gefährliche ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrradunfall - Radweg nicht gestreut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflichten einer Gemeinde bei Glättebildung auf Radwegen

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Streupflicht auf Radweg an zentraler und verkehrswichtiger Selle

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Streupflicht für Radwege an gefährlichen Stellen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Verletzung der Streupflicht durch eine Gemeinde auch bei Sturz der Geschädigten vor der durch örtliche Satzung festgelegten Streuung "bis spätestens 7.30 Uhr"

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht: Gemeinde haftet für Sturz auf glattem Radweg

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kommune haftet für ungestreuten Radweg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Räum- und Streupflicht: Gemeinde haftet für Sturz auf ungestreuten Radwegen - An zentralen Verkehrsknotenpunkten muss auch vor den in der Gemeindesatzung festgelegten Uhrzeiten gestreut werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2010 - 6 U 30/10
    Denn solche Umstände können bei Eisglätte zum Schleudern oder Rutschen und damit zu Unfällen führen (vgl. BGH, VersR 1990, 1148 [BGH 05.07.1990 - III ZR 217/89] .

    Als solche gefährlichen Stellen zählen deshalb nach allgemeiner Auffassung auch unübersichtliche Kreuzungen und vor allem die verkehrsreichen Durchgangsstraßen sowie die vielbefahrenen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (vgl. BGH VersR 1990, 1148 [BGH 05.07.1990 - III ZR 217/89] m.w.N.).

  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 156/73

    Verkehrssicherungspflicht bei Privatstraßen des öffentlichen Rechts in Berlin

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2010 - 6 U 30/10
    VersR 1975, 349.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - I-6 U 30/10   

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https://dejure.org/2010,10670
OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - I-6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,10670)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2010 - I-6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,10670)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - I-6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,10670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung des Anlegers über die Vereinbarung von Entgelten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Anlageberatung - Aufklärungspflichten des Beraters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.12.2009 - III ZR 4/08

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Für den Aufklärungspflichtverstoß eines Treuhandkommanditisten trägt der Anleger nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 4/08, Rz. 19).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.12.2009 (a.a.O.) entschiedenen Fall haben die Beklagten zu 3) und 4) zudem nicht die Mittelverwendungskontrolle für den Dr. C ausgeübt.

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Ferner schuldet der Anlageberater über die Anlageentscheidung hinaus keine fortdauernde Überwachungs- oder Beratungspflicht (BGH, Urteil vom 21.03.2006 - XI ZR 63/05, Rz. 9).

    Der konkrete Inhalt und Umfang dieser Beratungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Urteil vom 21.03.2006 - XI ZR 63/05, Rz. 12).

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Dazu gehört auch die Auswertung der einschlägigen Wirtschaftspresse (BGH, Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 302/07, Rz. 14).

    Wie bereits oben ausgeführt ist der Anlageberater nur verpflichtet, die einschlägige Wirtschaftspresse, wie z.B. Handelsblatt, Börsenzeitung, Financial Times Deutschland und Frankfurter Allgemeine Zeitung, auszuwerten (BGH, Urteil vom 16.09.2010, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 U 39/10

    Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung über Vermittlungsprovisionen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Damit der Anleger die Objektivität der ihm angebotenen Beratungsleistung beurteilen kann, ist auch der freie Anlageberater zur Vermeidung eines vertragswidrigen Interessenkonfliktes verpflichtet, den Anleger über die Höhe des Entgelts aufzuklären, das er von dem Kapitalsuchenden für eine erfolgreiche Empfehlung erhält, gleichgültig aus welchem "Topf" der Gesamtfinanzplanung das Entgelt im Ergebnis gezahlt wird (vgl. Urteile des Senats vom 08.07.2010 - I-6 U 136/09 und vom 18.11.2010 - I-6 U 39/10).

    In einer solchen Lage kann der Anlageberater dem Vorwurf des Treubruchs nur dadurch entgehen, dass er seinem Kunden seine Eigeninteressen offenbart und ihn über die Gesamthöhe der Entgelte aufklärt, die er von dem Kapitalsuchenden für eine erfolgreiche Empfehlung erhält, gleichgültig aus welchem "Topf" der Gesamtfinanzplanung diese Entgelte im Ergebnis gezahlt werden (vgl. Urteil des Senats vom 18.11.2010 - I - 6 U 39/10).

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Die Beklagten zu 3) und 4) haften der Klägerin auch nicht aus abgetretenem Recht wegen der Verletzung ihrer vorvertraglichen Aufklärungspflichten gegenüber dem Dr. C. Zwar trifft die Treuhandkommanditistin die Pflicht, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung waren, insbesondere diese über regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren (BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07, Rz. 8 sowie Urteil vom 22.04.2010 - III ZR 324/08, Rz. 7).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung haften zwar wegen unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben nicht nur die Initiatoren, Gründer und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen, sondern auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen, auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08, Rz. 21 bei juris m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Dieser Prospekthaftungsanspruch unterliegt jedoch, sofern er sich auf einen vor dem 01.07.2002 herausgegebenen Prospekt bezieht, analog § 20 Abs. 5 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) in der bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung einer kenntnisabhängigen Verjährung von 6 Monaten und einer kenntnisunabhängigen Verjährung von 3 Jahren nach Abschluss des Gesellschafts- oder Beitrittsvertrags (BGH, Urteil vom 22.03.1982 - II ZR 114/81, Rz. 10 f bei juris).
  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 324/08

    Haftung des Treuhandkommanditisten einer Filmfonds-GmbH & Co. KG: Umfang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Die Beklagten zu 3) und 4) haften der Klägerin auch nicht aus abgetretenem Recht wegen der Verletzung ihrer vorvertraglichen Aufklärungspflichten gegenüber dem Dr. C. Zwar trifft die Treuhandkommanditistin die Pflicht, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung waren, insbesondere diese über regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren (BGH, Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07, Rz. 8 sowie Urteil vom 22.04.2010 - III ZR 324/08, Rz. 7).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Damit waren ihm die anspruchsbegründenden Umstände bekannt, weil, wie die Klägerin zutreffend unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05 ausführt, die Aufklärungspflicht des Anlageberaters dahingeht, den Anleger nicht nur darüber zu informieren, ob eine Rückvergütung fließt, sondern auch darüber, wie hoch diese ausfällt.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
    Da der Anlageberater fremdnützig bestmöglich im Interesse seines Kunden zu verfahren hat, befindet er sich in einem Interessenkonflikt zu dem bei ihm Rat suchenden und auf seinen Rat vertrauenden Kunden, wenn durch die Beratung seine Eigeninteressen dadurch betroffen sind, dass ihm der Kapitalsuchende für den Fall der erfolgreichen Empfehlung ein Entgelt versprochen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - XI ZR 510/07, Rz. 12 bei juris).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 6 U 136/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Von diesem Umstand hat ein Anleger aber denknotwendig bereits dann positive Kenntnis, wenn er weiß, dass die ihn beratende Bank Provisionen für das von ihm getätigte Anlagegeschäft erhält, deren Höhe ihm die Bank nicht mitteilt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, juris Rn. 34 f., rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11; vgl. auch OLG Karlsruhe, WM 2012, 2245, 2247, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 383/11 und OLG Karlsruhe, BeckRS 2012, 24831, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 19. Juni 2012 - XI ZR 300/11; U. Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60 aE).

    Die fehlende Kenntnis des Anlegers von der Höhe der Rückvergütung steht allenfalls in solchen Fällen dem Verjährungsbeginn entgegen, in denen die beratende Bank konkrete, jedoch fehlerhafte Angaben zur Höhe der Rückvergütung macht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, juris Rn. 36; U. Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60 aE).

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 363/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen

    Die Frage, ob der Anspruch der Klägerin aufgrund der Regelverjährung (Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 199 Abs. 1 BGB) verjährt ist, kann mangels Feststellungen des Berufungsgerichts zu den subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (siehe dazu OLG Karlsruhe, Urteile vom 9. August 2011 - 17 U 4/11, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 383/11 und vom 6. Juli 2011 - 17 U 65/09, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 19. Juni 2012 - XI ZR 300/11; siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, juris Rn. 34 f., rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11; U. Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60 aE) derzeit nicht beantwortet werden.
  • KG, 04.06.2015 - 4 U 79/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beratungspflichtverletzung wegen

    Von diesem Umstand hat ein Anleger aber denknotwendig bereits dann positive Kenntnis, wenn er weiß, dass die ihn beratende Bank Provisionen für das von ihm getätigte Anlagegeschäft erhält, deren Höhe ihm die Bank nicht mitteilt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11, Rn. 29 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, Rn. 34 f. nach juris, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11; vgl. auch OLG Karlsruhe, WM 2012, 2245, 2247, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 383/11 und OLG Karlsruhe, BeckRS 2012, 24831, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - XI ZR 300/11).

    Eine abweichende Beurteilung ist auch nicht aufgrund der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11, geboten.

  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 8/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Kausalität von

    c) Schließlich kann der Kläger - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - bereits dann die für den Beginn der Verjährungsfrist ausreichende Kenntnis sämtlicher anspruchsbegründender Umstände im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB gehabt haben, wenn er zwar die Tatsache der Zahlung von Rückvergütungen kannte, von der Drittwiderbeklagten aber nicht über deren Höhe unterrichtet worden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, WM 2012, 2245, 2246 f., rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 383/11 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, juris Rn. 34 f., rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11; U. Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60 aE).
  • KG, 16.05.2013 - 8 U 258/11

    Anlageberatungsvertrag: Anrechnung von Steuervorteilen auf den

    Mit dem OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.12.2010 -6 U 30/10 - sei davon auszugehen, dass dies für den Verjährungsbeginn genüge.

    Da den Prospekten nicht einmal das "Ob" der Rückvergütung an die Beklagte zu entnehmen war, bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der offenbar auf anderer Tatsachengrundlage ergangenen Entscheidung OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.12.2010 -6 U 30/10-.

  • OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10

    Haftung der Bank wegen fehlerhafter Beratung bei Beteiligung an Medienfonds (VIP

    Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 13.03.2012 erhebt die Beklagte zusätzlich die Einrede der Verjährung und bezieht sich zur Begründung auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 09.12.2010, 6 U 30/10.

    Anders als in der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 09.12.2010, 6 U 30/10, lässt sich hier nämlich nicht feststellen, dass der Zeuge A1 aufgrund seiner erfolgreichen Verhandlungen mit der Beklagten über eine Beteiligung an deren Provisionen sicher wusste, dass diese für jede der streitgegenständlichen Anlageberatungen eine Provision erhält, ihm jedoch deren Höhe pflichtwidrig nicht offengelegt hat.

  • OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 9 U 54/10

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Schadensersatz wegen fehlender

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 09.12.2010, I-6 U 30/10) steht dem nicht entgegen.
  • LG Hamburg, 20.12.2013 - 302 O 356/12

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Beweislast für die Verjährungsvoraussetzungen

    Da die Beklagte in dieser Situation, in der es dem Kläger erkennbar auf die Höhe der der Beklagten zufließenden Vergütung ankam, den Kläger nicht über weitergehende Provisionen aufklärte, durfte der Kläger darauf vertrauen, dass eine höhere Provision auch nicht anfallen werde (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2010, Az: 6 U 30/10, zitiert nach juris).
  • OLG München, 04.04.2011 - 19 U 4656/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf erhaltene

    Auch lagen dem Kläger bei einer solchen Kenntnis die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nicht klar zutage: Dies liegt daran, dass die Beklagte hier im Unterschied zu dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 09.12.2010, I-6 U 30/10 (Anl. zum Schriftsatz der Beklagten vom 28.03.2011) zugrunde liegenden Sachverhalt aus zwei unterschiedlichen "Töpfen" honoriert wurde.

    Auch mit Blick auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom 09.12.2010, I-6 U 30/10 zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen ist eine Zulassung der Revision nicht erforderlich.

  • BGH, 19.02.2013 - XI ZR 493/11

    Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung einer Bank im Zusammenhang

    Insbesondere kann die Frage, ob der Schadensersatzanspruch des Klägers aufgrund der Regelverjährung (Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 199 Abs. 1 BGB) bereits verjährt ist, mangels Feststellungen des Berufungsgerichts zu den subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. dazu OLG Karlsruhe, WM 2012, 2245, 2246, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 383/11; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 2011 - 17 U 65/09, rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 19. Juni 2012 - XI ZR 300/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 U 30/10, juris Rn. 34 f., rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - III ZR 8/11; U. Schäfer in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, § 21 Rn. 60 aE) derzeit nicht beantwortet werden.
  • OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 23 U 229/13

    Zur Widerlegung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens und zur Verjährung

  • OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 23 U 94/13

    Anlageberatung: Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen verschwiegener

  • OLG Köln, 24.05.2011 - 24 U 82/10
  • OLG München, 13.02.2012 - 19 U 3892/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • BGH, 26.01.2012 - III ZR 8/11
  • LG Mönchengladbach, 03.09.2013 - 3 O 280/12

    Anlageberatung, Fonds, Rückvergütung

  • LG Kassel, 04.04.2019 - 5 O 1024/17

    Beratungsfehler bei Verschweigen aufklärungspflichtiger Rückvergütungen

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen pflichtwidriger

  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 318 O 421/13

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs

  • LG Wuppertal, 23.01.2013 - 3 O 285/12

    Schadensersatz aus einer Anlageberatung bei fehlerhafter Aufklärung über die Höhe

  • LG Detmold, 06.03.2013 - 12 O 311/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 30/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11991
OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,11991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2010 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2010,11991)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 5 UWG
    Werbung mit "Rechtlicher Betreuung” eines Heilpraktikers nicht zwingend irreführend

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Irreführung bei Werbung mit gesetzlich vorgesehener Tätigkeitsangabe ("Rechtliche Betreuung")

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer irreführenden Werbung eines Berufsbetreuers durch Verwendung der Angabe "Rechtliche Betreuung"

  • kanzlei.biz

    Werbung mit "rechtlicher Betreuung"

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbung durch Betreuer, Werbung mit Tätigkeitsangabe 'Rechtliche Betreuung'

  • rechtsportal.de

    UWG § 5
    Irreführung durch Werbung eines Berufsbetreuers mit der Angabe "Rechtliche Betreuung"

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Monopol für Werbung mit "rechtlicher Betreuung" liegt nicht ausschließlich bei der Anwaltschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2018
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.04.2012 - 6 U 30/10   

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https://dejure.org/2012,54511
OLG Karlsruhe, 11.04.2012 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2012,54511)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2012 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2012,54511)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2012 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2012,54511)
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 30/10   

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https://dejure.org/2014,69615
OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2014,69615)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2014 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2014,69615)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 6 U 30/10 (https://dejure.org/2014,69615)
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 30/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14314
LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 30/10 (https://dejure.org/2011,14314)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.10.2011 - L 6 U 30/10 (https://dejure.org/2011,14314)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - L 6 U 30/10 (https://dejure.org/2011,14314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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